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Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung

Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes.

Rechtsgrundlage

  • § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • § 14 Abs. 1 Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

  • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
  • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
  • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen.

Fristen

Die Genehmigung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen.

Dokumente

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Der Entwässerungsantrag umfasst in der Regel folgende Anlagen:

  • Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlage
  • Lageplan 1: 500 oder 1:250 der vorhandenen und geplanten Bebauung, Höhenlage des Grundstückes bezogen auf NHN, einschl. aller vorhandenen und geplanten Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Grundrissplan Keller- bzw. Erdgeschoss Maßstab 1:100 mit Darstellung der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen
  • Höhenschnitt des vorhandenen oder geplanten Gebäudes

Bei größeren Bauvorhaben und bei Anfall von gewerblichen oder industriellen Abwasser sind weitere Unterlagen erforderlich.

Alle Unterlagen sind zweifach einzureichen.