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Informationen und Dienstleistungen zu Gartenwasserzählern

Nach der Anmeldung eines Gartenwasserzählers kann das im Garten verbrauchte Trinkwasser von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dafür ist es nötig, den aktuellen Zählerstand jährlich zum Stichtag am 15.09. zu melden.

Ein Wechsel des Zählers muss ebenfalls anzeigt werden.

Allgemeine Informationen

Die Schmutzwassergebühren werden standardmäßig für das gesamte Leitungswasser (Frischwasserbezug) erhoben, das vom normalen Hauswasserzähler erfasst wird. Wenn Sie Leitungswasser zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden statt als Schmutzwasser in die Kanalisation zu fließen. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und auf Antrag von der gesamten gelieferten Wassermenge, die die Grundlage der Schmutzwassergebühren darstellt, als sogenannte Wasserschwundmenge abgezogen werden.

Dafür ist ein gesonderter Wasserzähler nötig, der von einem Fachbetrieb eingebaut und alle sechs Jahre gewartet oder ausgetauscht werden muss. Sobald Ihr Gartenwasserzähler eingebaut und funktionsfähig ist, können Sie diesen anmelden, um jährlich die Wasserschwundmengen geltend zu machen.

Stichtag für die jährlich Zählerstandmeldung ist immer der 15. September.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zu Einbau und Anmeldung eines Gartenwasserzählers entnehmen. Die entsprechenden Vordrucke für die Anmeldung, Zählerstandsmitteilung und den Wechsel eines Gartenwasserzählers sind unter „Dokumente“ hinterlegt. Alle Anträge können Sie auch online über das Serviceportal der Stadt Erkrath stellen. Die Online-Anträge sind unter „Externe Links“ zu finden.

Voraussetzungen

Um einen Gartenwasserzähler anzumelden sind folgende Schritte nötig:

  • Ein Gartenwasserzähler ist bereits montiert.
  • Die Installation erfolgte durch einen Fachbetrieb.
  • Der Zähler ist geeicht und ist alle sechs Jahre auf eigene Kosten zu eichen bzw. auszutauschen. 

Die Meldung des aktuellen Zählerstandes muss pünktlich jeweils zum 15.09. eines jeden Jahres erfolgen. 

Erfolgt ein Wechsel eines Gartenwasserzählers, muss dies dem Abwasserbetrieb nach erfolgtem Austausch mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Um einen Gartenwasserzähler anzumelden oder einen Wechsel zu melden, benötigen Sie den ausgefüllten Antrag (unter „Dokumente“ zu finden) sowie folgendes:

  • Eine Rechnungskopie oder Einbaubescheinigung des Fachbetriebes
  • Ein Foto des eingebauten Wasserzählers mit Umgebung
  • Ein Foto der Umgebung des Außenwasserhahns

Für die Meldung des Zählerstandes ist der entsprechende Vordruck ausreichend.

Kosten

Alle Dienstleistungen zu Gartenwasserzählern sind für Sie kostenfrei.

Verfahrensablauf

Der Gartenwasserzähler muss von einem Fachbetrieb in die Wasserleitung eingebaut und verplombt werden. Sollte der Einbau eines Zählers im Haus in der Wasserleitung nicht möglich sein (z.B. durch Unterputzlage) melden Sie sich gerne beim Abwasserbetrieb. Die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer ist selbst für Einbau, Betrieb und Eichung des Zählers verantwortlich. 

Die Anmeldung Ihres Gartenwasserzählers können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich per Post einreichen. Nach Einreichung der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Falls Dokumente fehlen oder die Installation des Gartenwasserzählers nicht nach unseren Voraussetzungen erfolgt ist, werden Sie benachrichtigt.

Der Zählerstand muss jährlich immer bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres an den Abwasserbetrieb übermittelt werden, sonst kann bei der Erstellung des Bescheides des laufenden Veranlagungsjahres kein Abzug berücksichtigt werden. Folgen Sie diesem Link zur entsprechenden Online-Dienstleistung oder versenden Sie die Zählerstandmeldung per Post.

Auch den Wechsel eines Gartenwasserzählers können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich melden. Das Online-Formular finden Sie unter diesem Link.

Bearbeitungsdauer

Sofern ein Antrag vollständig und korrekt eingereicht ist, liegt die Bearbeitungsdauer bei etwa vier Wochen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath

Online-Services

Diese Dienstleistungen können Sie im Serviceportal der Stadt Erkrath online beantragen.