Inhalt

Fälligkeit der Abwassergebührenbescheide verschoben

Aufgrund einer zeitlichen Verzögerung bei der Datenbereitstellung wird die Fälligkeit der Abwassergebührenbescheide 2022 vom 01.03. auf den 15.03.2022 verschoben. Die Bescheide werden in der letzten Februarwoche durch den städtischen Fachbereich Finanzen per Post zugestellt. Die weiteren Fälligkeitstermine 2022 am 01.06., 01.09. und 01.12 bleiben davon unberührt.

SEPA-Mandate für Abwassergebühren erneuern

Da die Stadt Erkrath zum 01.01.2022 die Bescheiderstellung und Abrechnung der Abwassergebühren für den städtischen Abwasserbetrieb von den Stadtwerken Erkrath übernommen hat, müssen die SEPA-Lastschriftmandate erneuert werden. Die Erteilung der SEPA-Lastschriftmandate ist im Serviceportal möglich, sowohl über einen Online-Antrag als auch mit einem PDF-Formular, das unterschrieben eingesendet wird. Zudem kann das Formular auch telefonisch unter 0211 2407-2007 im Fachbereich Finanzen angefordert werden.

Wer kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte, kann auch nach Zugang des Bescheides für 2022 die Vorauszahlung auf das neue Bankkonto überweisen.