Anmeldung eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
Wer einen Garten hat, gießt gerade in heißen Sommern viel Wasser in die Blumenbeete, welches dann nicht in den Kanal fließt.
Eigentümer haben die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler zu installieren, um die auf dem Grundstück verbrauchte und nicht in den Kanal eingeleitete Wassermenge bei der Kanalbenutzungsgebühr in Abzug zu bringen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath
Voraussetzungen
Der Gartenwasserzähler muss von einem Installateur im Haus, in die Wasserleitung, eingebaut und verplombt werden.
Der Hauseigentümer ist selbst für Einbau, Betrieb und Eichung des Zählers verantwortlich.
Sollte der Einbau eines Zählers im Haus in der Wasserleitung nicht möglich sein (z.B. durch Unterputzlage) melden sie sich gerne beim Abwasserbetrieb.
Wenn darüber hinaus noch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen alles oder schauen es uns vor Ort an.