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Beratung zu den Niederschlagsabwassergebühren

Beschreibung

In Erkrath müssen versiegelten Flächen an den Kanal angeschlossen werden.

Für angeschlossene Flächen fallen Abwassergebühren an. Die Grundlagen dafür sind bei uns in einer Datenbank hinterlegt.

Wenn sich bei Ihnen auf dem Grundstück Änderungen ergeben oder Sie Fragen haben, melden sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie gerne - auch vor Ort.

Rechtsgrundlage

§ 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 4 Abs. 2, 6 Kommunalabgabengesetz NRW, § 54 Landeswassergesetz NRW, Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath; Niederschlagswasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG)