Inhalt

Erinnerung zur Meldung der Gartenwasserzählerstände

Erkratherinnen und Erkrather können die Zählerstände ihrer Gartenwasserzähler in diesem Jahr ausnahmsweise noch bis zum 30.11.2022 dem städtischen Abwasserbetrieb melden. Das entsprechende Formular hierfür ist unter „Dokumente“ zu finden.

Zählerstände, die nicht bis zu dem angegebenen Zeitpunkt gemeldet werden, können bei der Festsetzung des Veranlagungsjahres 2022 nicht berücksichtigt werden.