Dichtheitsprüfung
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (ehem. Dichtheitsprüfung)
Auf der folgenden Seite informiert Sie der Abwasserbetrieb der Stadt Erkrath (AbE) über die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (sog. Kanaltest oder Dichtheitsprüfung).
Wer Fragen zur Zustands- und Funktionsprüfung hat oder sein Entwässerungssystem prüfen lassen möchte, kann sich bei Marcel Berg vom AbE informieren. Er berät alle Interessierten unter Tel. 0211 2407- 6904, per E-Mail: berg@abwasserbetrieb-erkrath.de oder im persönlichen Gespräch.
Prüfunterlagen können bei Marcel Berg, per Post Postfach 1154, 40671 Erkrath, oder persönlich eingereicht werden.
Die wichtigsten Informationen zum Kanaltest finden Sie auch unter folgenden Links:
Übersichtsliste der prüfpflichtigen Grundstücke in Wasserschutzgebieten |
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Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen |
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Übersicht zu den geforderten Fristen und Prüfverfahren auf der Webseite des Kommunalen Netzwerk Grundstückentwässerung (KomNetGew) |
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Gesetzesgrundlage und Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung auf der Webseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) |
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Informationen zur Zustands und Funktionsprüfung auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW |
Dabei haben schadhafte Abwasseranlagen durchaus weitreichende Folgen: Austretendes Schmutzwasser kann den Erdboden verunreinigen und das Grundwasser verschmutzen. Hierdurch kann die Trinkwassergewinnung beeinträchtigt werden und zu hohen Kosten für eine dann notwendige Aufbereitung führen. In undichte Leitungen kann aber auch Fremdwasser eintreten, was für einen erhöhten Schmutzwasseranfall in den Kläranlagen sorgt, was wiederum zu einem größeren Aufwand bei der Reinigung des Schmutzwassers führt. Außerdem können solche Mängel zu einer Überlastung des Kanalnetzes führen. Hohe finanzielle Aufwendungen sind die Folge, die durch die Gebührenzahler gedeckt werden müssen.
Verschiedene Untersuchungen von Fachverbänden und Ministerien haben ergeben, dass eine große Anzahl von Grundstücksentwässerungen schadhaft sind. Aufgrund der oben genannten Untersuchungsergebnisse wurden bundesweit die gesetzlichen und technischen Regelungen so verändert, dass jeder Grundstückseigentümer die Dichtheit seines Entwässerungssystems prüfen muss.
Grundstücksentwässerungsanlagen
Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung auf dem privaten Grundstück. Im Einzelnen gehören hierzu:
- Entwässerungseinrichtungen (WC, Dusche, Spülbecken,
- Badewanne etc.),
- Fallleitungen,
- Regenfallrohre,
- Grundleitungen,
- Hausanschlusskanal,
- Kontrollschächte oder Revisionsschacht,
- Bodenabläufe mit Rückstauverschlüssen,
- Evtl. notwendige Hebeanlagen (Pumpe) mit allen hierzu
- notwendigen technischen Einrichtungen,
- Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) und geschlossene
- Gruben, einschließlich Zubehör, innerhalb des zu entwässernden
- Grundstückes.
Grundleitungen und Anschlusskanäle
Der Hausanschluss besteht aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal.. (Bild 1).
Bild 1:
1 = Hauptkanal (öffentlich) |
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2 = Anschlusskanal (privat) |
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3 = Grundleitung (privat) |
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Die Übergabe des Abwassers aus den Grundleitungen in den Anschlusskanal erfolgt über einen Kontrollschacht, der sich normalerweise an der Grundstücksgrenze im privaten Bereich oder im Keller befindet. Dieser Kontrollschacht muss ständig zugänglich sein und darf nicht zugedeckt werden. Dies gilt auch für alle weiteren Schächte.
Die kommunale Entwässerung kann prinzipiell über zwei verschiedene Systeme erfolgen. Im Mischsystem wird Schmutz- und Regenwasser über einen Kanal abgeleitet.
Im Trennsystem werden Schmutzwasser (Spül-, Wasch- und Toilettenwasser) und das relativ saubere Regenwasser getrennt in zwei Kanälen abgeleitet. Man erkennt es an den dicht nebeneinander liegenden Schachtdeckeln in der Straße.
Je nach Entwässerungsart der öffentlichen Kanalisation ist die Grundstücksentwässerung mit einem oder zwei Anschlüssen am Hauptkanal angeschlossen.
Zuständigkeiten
Der Grundstückseigentümer hat auf seine Kosten die Grundstücksentwässerungsanlagen (hierzu gehören u.a. die Grundleitung und der Anschlusskanal, im und am Gebäude befindliche Einlaufbauwerke) herzustellen, zu erneuern, zu untersuchen, zu unterhalten (reinigen, fräsen u.ä.), sowie zu beseitigen. Beantragt der Grundstückseigentümer weitere Anschlusskanäle für sein Grundstück, trägt er die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Untersuchung, Veränderung und Beseitigung dieser Kanäle. (siehe auch die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Erkrath – Entwässerungssatzung – vom 17.07.2013 in der z.Zt gültigen Fassung)
Die Stadt trägt die Kosten für Reparatur- bzw. Erneuerungsarbeiten am Hauptkanal.